Nachlaßmanagement

Für umfangreiche oder komplexe Erbfälle steht Ihnen unser professionelles Nachlaßmanagement zur Verfügung. Neben der kompetenten Regelung aller anstehenden erbrechtlichen Fragen und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften unterstützen wir Sie sowohl bei der Abwicklung des Nachlasses und organisatorischen Aufgaben als auch bei der Testamentsvollstreckung.

Nachlaßerfassung

Zunächst steht nach Ihrem Erbfall die Erfassung des Nachlasses an. Wir übernehmen für Sie die

  • Dokumentation des Nachlaßumfanges
  • Inventarisierung, Begehung von Immobilien, Sicherung von Vermögenswerten
  • Testamentseröffnung, Beantragung von Erbscheinen
  • Sichtung und Zusammenstellung von Nachlaßdokumenten und Unterlagen
  • Kontaktaufnahme mit Versicherungen und Kreditinstituten zur Ermittlung von Vermögenswerten
  • Einsichtnahme in Grundbücher, Vornahme von Grundbucheintragungen
  • Erstellung von Nachlaßverzeichnissen
  • Korrespondenz mit dem Nachlaßgericht

Nachlaßabwicklung

Im Rahmen der Abwicklung des Nachlasses veranlaßen wir unter anderem die

  • Erfüllung von Vermächtnissen und Nachlaßverbindlichkeiten, Forderungsdurchsetzung
  • Korrespondenz mit Miterben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern
  • Beauftragung von Wertermittlungen durch Sachverständige
  • Bewertung und Verkauf von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen
  • Bewertung von Nachlaßgegenständen wie Antiquitäten, Kunstgegenständen, Schmuck
  • Werterhaltung und Pflege von Immobilien
  • Verwaltung und Verkauf von Immobilien, Wohnungsauflösungen
  • Abwicklung mit Finanzbehörden, Erbschaftsteuererklärungen

Bei der Organisation der Nachlaßabwicklung kooperieren wir insbesondere zur Wertermittlung mit erfahrenen Fachleuten. Wir beauftragen für Sie zuverlässige, unabhängige Sachverständige, Gutachter und weitere Dienstleistungen und korrespondieren für Sie mit Steuerberatern und Notaren. Hierbei sind wir stets Ihr zuständiger Ansprechpartner. Wir beaufsichtigen alle externen Kooperationspartner und stimmen uns nach Bedarf mit Ihnen ab.

Durch unsere vertieften Fachkenntnisse im Erbrecht und unsere Erfahrung in Nachlaßverfahren können wir Ihnen mit dem Nachlaßmanagement einen umfassenden Service in Erbangelegenheiten bieten.

Rechtsanwalt Dr. Juchem, Fachanwalt für Erbrecht und Bankrecht, verbindet eine besondere Kompetenz und langjährige Erfahrung in erbrechtlichen und vermögensrechtlichen Regelungen. Er hat zudem das Testat der DVEV (Dt. Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge) zum zertifizierten Testamentsvollstrecker erfolgreich absolviert.

Dr. Oliver Juchem
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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