Nachlass und Erbengemeinschaften

Nach dem Erbfall stellen sich vielfältige Probleme bei der Abwicklung des Nachlasses. Wir sind darauf spezialisiert, für Sie die umfassende Regelung aller anstehenden erbrechtlichen Fragen zu übernehmen. Gerade bei umfangreichen Nachlässen sind wir darin erfahren, komplexe Lösungen zu erarbeiten.

Die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften ist mit besonderen rechtlichen Problemen verbunden. Bereits im Erbscheinverfahren ist eine qualifizierte, interessengerechte Beratung von Vorteil, da hier die Richtung für die spätere Erbauseinandersetzung vorgegeben wird. Auch die Auslegung des Wortlauts von Testamenten ist ausschlaggebend für die korrekte erbrechtliche Einschätzung. Ein zentraler Konflikt zwischen Miterben ist hierbei oft die Unterscheidung zwischen Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung. Weiter kann sich die Frage stellen, ob der Erblasser testierfähig, also mental noch in der Lage war, wirksam ein Testament zu errichten. Wir setzen unsere Kompetenz und langjährige Erfahrung für Ihre Interessenvertretung ein, damit der Nachlass zielführend aufgeteilt werden kann.

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Zur Erbauseinandersetzung leisten wir unter anderem

  • Ihre Interessenvertretung im Erbscheinverfahren
  • fundierte Auslegung von Testamenten
  • Verträge zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Einholung rückblickender Gutachten zur Testierfähigkeit
  • Beauftragung von Wertermittlungen durch Sachverständige
  • Kontrolle von Testamentsvollstreckungen
  • Erfüllung von Vermächtnissen
  • Erstellung von Nachlassverzeichnissen
  • Prüfung von Ausgleichspflichten wegen Zuwendungen des Erblassers an Miterben
  • Optimierung der Erbschaftsteuer

Wir stehen Ihnen nach einem Erbfall für die gesamte Abwicklung auch umfangreicher Nachlässe zur Verfügung. Unsere Tätigkeit umfasst das gesamte erbrechtliche Nachlassmanagement von der Einschätzung der Rechtslage über die Abstimmung mit dem Nachlassgericht, mit Notaren, Steuerberatern und Sachverständigen bis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung Ihrer Interessen gegenüber den Miterben. Wir informieren Sie, welche Unterlagen zur Vorlage bei Behörden oder Banken benötigt werden, und übernehmen die gesamte Korrespondenz für Sie.

Dr. Oliver Juchem
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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