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Rechtsgebiet Kapitalanlagerecht

Das Kapitalanlagerecht umfaßt im weiteren Sinne die Rechtsbeziehungen zwischen Kapitalanlegern und den Initiatoren, die eine Kapitalanlage herausgeben. Erfaßt werden aber z.B. auch Banken oder Anlageberater und -vermittler, die in Kontakt zu dem einzelnen Anleger treten.
Anlegerschutz

Wenn eine Kapitalanlage in die Krise gerät und ein Verlust des angelegten Geldes droht bzw. schon eingetreten ist, stellt sich für die Anleger die Frage, ob und gegen wen ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

Prospekthaftung
Eine Prospekthaftung kann eintreten, wenn Angaben in dem Verkaufsprospekt der Kapitalanlage unrichtig oder unvollständig sind. Dem Anleger müssen alle für eine Entscheidung wesentlichen Umstände mitgeteilt werden. Hätte sich der Kapitalanleger bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände nicht für die Anlage entschieden, haften Initiator und Prospektherausgeber auf Schadensersatz.
Diese Ansprüche verjähren jedoch in der kurzen Zeit von sechs Monaten ab Kenntnis des Anlegers von dem Prospektmangel, spätestens in drei Jahren ab Herausgabe des Prospektes.

Pflichtverletzung bei Beratung und Vermittlung
Die Kapitalanleger müssen vor dem Vertragsabschluß umfassend über die Kapitalanlage aufgeklärt werden. Hier wird unterschieden zwischen der bloßen Vermittlung und einer darüber hinausgehenden Beratung.

• Der Vermittler muß dem Anleger die konkrete Investition vollständig erläutern und ihn auf alle wesentlichen Risiken hinweisen. Zudem wird von der Rechtsprechung an den Vermittler die besondere Anforderung gestellt, die Kapitalanlage auf Plausibilität, also Schlüssigkeit der Prospektangaben, zu prüfen. Der Vermittler ist damit zur anlagegerechten Aufklärung verpflichtet.

• Der Berater muß darüber hinaus die individuelle Situation des Anlegers berücksichtigen und ist damit auch zur anlegergerechten Beratung verpflichtet. Zu den individuellen Umständen gehören insbesondere das Anlageziel (sicherer Vermögenserhalt oder eine risikoreichere Vermögensmehrung) und die konkrete Vermögenssituation des Kapitalanlegers. Hinzu kommt, daß der Berater auch Erfahrungen des Anlegers mit Geldanlagen in seine Empfehlungen einbeziehen muß.

Wird der Vermittler oder Berater für eine Vermittlungsgesellschaft oder Bank tätig, so haftet diese in der Regel.

Kapitalanlagebetrug
Relativ häufig tritt in der Praxis der Fall auf, daß dem Kapitalanleger aufgrund eines Kapitalanlagebetruges ein Schadensersatzanspruch zusteht. Ein solcher Anspruch kann nach den Grundsätzen der Prospekthaftung entstehen, wenn vorsätzlich unrichtige bzw. unvollständige Angaben in den Verkaufsprospekt aufgenommen werden.

Unsere Anwälte prüfen, ob Berater und Vermittler der Kapitalanlage im konkreten Fall ihren Aufklärungspflichten nachgekommen sind und ob Schadensersatzansprüche aufgrund von Prospektfehlern in Betracht kommen.
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