|
|
 |
 |
| Gesetzesänderung im Urheberrecht |
 |
Die zum 1.1.2008 in Kraft getretene Reform des Urheberrechtes enthält verschiedene Neuregelungen zu unbekannten Nutzungsarten, Privatkopien, Urheberrechtsschranken im Wissenschaftsbereich und Pauschalvergütung.
Von besonderer – praktischer und rechtlicher – Relevanz ist dabei die Novellierung des Urhebervertragsrechts hinsichtlich der Einräumung von Rechten an unbekannten Nutzungsarten. Nachdem bislang im Urheberrecht der Grundsatz galt, daß keine Nutzungsrechte für unbekannte Nutzungsarten eingeräumt werden konnten, wird mit der Gesetzesänderung die Einräumung von Rechten an unbekannten Nutzungsarten erstmals ermöglicht. Mit einer Übergangsregelung wird außerdem bei bereits bestehenden Verträgen die Einräumung auch der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsrechte gesetzlich fingiert. Die Urheber haben hier nur die Möglichkeit, der Nutzung innerhalb einer bestimmten Frist zu widersprechen. Diese Frist hängt vom Zeitpunkt der Bekanntheit der Nutzungsart ab und beträgt ein Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes, wenn die Nutzungsart zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war.
|
 |
|
 |
|