Rechtsanwalt
Kanzlei
Aktuelles
Kapitalanlagerecht     
Erbrecht     
Steuerrecht     
Medienrecht     
Kanzlei     
Archiv      
Schwerpunkte
Rechtsanwälte
Leistungen
Impressum
Standorte
Kontakt
Gesetzesänderung im Urheberrecht
Die zum 1.1.2008 in Kraft getretene Reform des Urheberrechtes enthält verschiedene Neuregelungen zu unbekannten Nutzungsarten, Privatkopien, Urheberrechtsschranken im Wissenschaftsbereich und Pauschalvergütung.

Von besonderer – praktischer und rechtlicher – Relevanz ist dabei die Novellierung des Urhebervertragsrechts hinsichtlich der Einräumung von Rechten an unbekannten Nutzungsarten. Nachdem bislang im Urheberrecht der Grundsatz galt, daß keine Nutzungsrechte für unbekannte Nutzungsarten eingeräumt werden konnten, wird mit der Gesetzesänderung die Einräumung von Rechten an unbekannten Nutzungsarten erstmals ermöglicht. Mit einer Übergangsregelung wird außerdem bei bereits bestehenden Verträgen die Einräumung auch der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsrechte gesetzlich fingiert. Die Urheber haben hier nur die Möglichkeit, der Nutzung innerhalb einer bestimmten Frist zu widersprechen. Diese Frist hängt vom Zeitpunkt der Bekanntheit der Nutzungsart ab und beträgt ein Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes, wenn die Nutzungsart zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war.
  Aktuelles
  01.12.2008
  Medienrecht
  Fristablauf zum Jahresende 2008 im Urheberrecht
  03.07.2008
  Medienrecht
  BGH zu Persönlichkeitsrechten Prominenter
  05.03.2008
  Medienrecht
  Publikation zum Urheberrecht für Journalisten
  04.01.2008
  Medienrecht
  Gesetzesänderung im Urheberrecht
  30.01.2007
  Medienrecht
  Neue Vorschriften zu Pflichtangaben in Geschäfts-Emails