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BGH zu Persönlichkeitsrechten Prominenter
In einem weiteren Urteil zu der Veröffentlichung von Fotos Prominenter, die ohne deren Einwilligung erscheinen, hat der Bundesgerichtshof in der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit das fehlende Berichterstattungsinteresse an privaten Aktivitäten Prominenter bestätigt. Das öffentliche Interesse an der Berichterstattung hat hier hinter dem Recht am eigenen Bild zurückzustehen. In seinem Urteil vom 1.7.2008 berücksichtigt der BGH damit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), wonach der Schutz der Privatsphäre Prominenter auch in der Öffentlichkeit besteht.

BGH, Az. VI ZR 243/06

In der Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung online zum BGH-Urteil wird Rechtsanwältin Dieluweit, Kanzlei Dr. Juchem & Partner, zitiert.

www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/108/183535/
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