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Vortrag zum Behindertentestament
Am 02.10.2005 referierte Rechtsanwalt Dr. Juchem auf dem Bundesrechtskongreß des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V. in Karlsruhe zum Thema der Vermögensübertragung zugunsten behinderter Menschen (sog. Behindertentestament).

Der inhaltliche Schwerpunkt des Vortrages lag bei der optimalen Gestaltung von Vermögensübertragungen, die einen Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das von den Eltern behinderter Menschen stammende Kapital vermeiden sollen. Auf diese Weise können Behinderte von Vermögensvorteilen profitieren, die bei Bezug von Sozialhilfe sonst nicht verfügbar wären.

Als erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten kommen hier vor allem die Vor- und Nacherbschaft sowie die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, aber auch die vorweggenommene Erbfolge in Betracht. Die rechtliche Ausgestaltung richtet sich dabei jedoch immer nach den jeweiligen Besonderheiten des konkreten Einzelfalles.

Im Anschluß an den Vortrag fand eine Diskussion statt, bei der spezielle Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer zum Thema beantwortet wurden.
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