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| Schadensersatz für DG-Fonds–Anleger |
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Eine Vielzahl von Anlegern investierte in den 90er Jahren als Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken in Immobilienfonds der
DZ-Bank (vormals DG-Bank). Inzwischen sind etliche Fonds in eine finanzielle Krise geraten; einige der DG-Fonds sind nach den eigenen Rechenschaftsberichten sogar insolvenzgefährdet. Den betroffenen Anlegern der angeblich wertbeständigen Investition drohen damit hohe finanzielle Verluste.
Für geschädigte Kapitalanleger besteht jedoch die Aussicht auf Schadensersatz. Einerseits sollen nach zuverlässigen Medienberichten bei den DG-Fonds verdeckte Provisionsvergütungen für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen (sogenannte Kickbacks) an die Volks- und Raiffeisenbanken geflossen sein. Nach aktueller BGH-Rechtsprechung sind derartige versteckte Provisionen jedoch rechtswidrig, da eine interessengerechte Beratung des Anlegers durch das Eigeninteresse des Anlageberaters an den Provisionszahlungen nicht mehr gewährleistet sei.
Weiterhin kommen Schadensersatzansprüche gegen die DZ-Bank sowie gegen die Volks- und Raiffeisenbanken aufgrund einer Prospekthaftung für fehlerhafte Prospektangaben in Betracht. Prospektfehler liegen nach diesseitiger Einschätzung bei mehreren DG-Fonds beispielsweise in unzureichenden Risikobelehrungen oder allzu optimistischen Prognoserechnungen. Die Haftung einer anlagevermittelnden Volksbank für einen DG-Fonds wurde bereits durch Urteil des OLG Stuttgart aus Januar 2007 bestätigt, wonach die beratende Bank den Anleger über die Risiken der Fondsbeteiligung und Negativberichterstattung in der Fachpresse hätte aufklären müssen. Auch die DZ-Bank traf nach dem Urteil des OLG Stuttgart eine entsprechende Informationspflicht.
Geschädigten Anlegern wird daher empfohlen, den Erfolg von Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen prüfen zu lassen.
OLG Stuttgart, Az. 10 U 189/06
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