Erbrecht

Beratungsbedarf im Erbrecht besteht nach dem Eintritt eines Erbfalles bei der Auseinandersetzung des Nachlasses, oder bei der Planung und Gestaltung der eigenen Erbfolge. Wir sind im Erbrecht spezialisiert und gewährleisten Ihre fachkundige Beratung und Vertretung, vor allem in den folgenden Bereichen:

nach dem Erbfall

  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Auskunftsansprüche gegen Nachlaßbeteiligte
  • Interessenvertretung im Erbscheinverfahren
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Herausgabe- und Ausgleichsansprüche gegen Beschenkte
  • Wertermittlungen durch Sachverständige
  • Gutachten zur Testierfähigkeit
  • Nachlaßmanagement

vor dem Erbfall

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, insbesondere durch:
  • Anordnung von Vor- und Nacherbfolge
  • Einrichten einer Testamentsvollstreckung
  • Vermächtnisse und Zuwendungen
  • Berücksichtigung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Testament

Bei der eigenen Erbfolge sollen die Nachlaßwerte wunschgemäß übertragen und Angehörige oder nahestehende Personen ausreichend abgesichert werden. Wegen der komplexen rechtlichen Zusammenhänge ist hier eine qualifizierte Beratung unerläßlich.

Bei der Gestaltung von Testamenten gibt es im Erbrecht variable Möglichkeiten:

  • Vermächtnisse, Vorausvermächtnisse
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Schenkungen
  • Stiftungen
  • Testamentsvollstreckung
  • lebzeitige Übertragungen, z. B. von Gesellschaftsanteilen
  • gemeinschaftliches Testament (Ehegattentestament)

Zudem stehen verschiedene Modelle zur Optimierung von Erbschaft- und Schenkungsteuer zur Verfügung, um Vermögenswerte unabhängig vom Freibetrag zu übertragen. Wir beraten Sie individuell und kompetent, um die für Sie günstigste testamentarische Gestaltung zu erarbeiten.

Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht garantiert als gesetzliches Erbrecht den nächsten Angehörigen des Erblassers eine Mindestbeteiligung am Nachlaß. Als Pflichtteil steht den Berechtigten grundsätzlich die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils zu. Dieser Pflichtteilsanspruch ist auf eine Geldzahlung gegen die Erben des Nachlasses gerichtet.

Wenn eine Belastung der Erben durch die Entstehung unerwünschter Pflichtteilsansprüche vermieden werden soll, ist meist eine kompetente Beratung erforderlich. Hat der Erblasser seinen Nachlaß durch lebzeitige Schenkungen „ausgehöhlt“, kann den Pflichtteilsberechtigten ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen Erben bzw. Beschenkte zustehen. Auch hier ist eine korrekte rechtliche Einschätzung für die erfolgreiche Geltendmachung der Ansprüche entscheidend. Durch unsere langjährige Erfahrung gewährleisten wir Ihre professionelle Vertretung hinsichtlich einer wirksamen Durchsetzung oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen.

Unser Tätigkeitsspektrum umfaßt unter anderem:

  • Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben
  • Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Gestaltungen zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen, Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Erstellung von Nachlaßverzeichnissen für die Erben
  • Wertermittlungen zu Nachlaßgegenständen

Der Pflichtteilsanspruch muß innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Mit der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches unterliegt dieser der Erbschaftsteuer.

Dr. Oliver Juchem
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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